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AGB

  1. Allgemein
    Für den Geschäftsverkehr zwischen outsec ag und ihrem Vertragspartner gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen Sie gehen anderslautenden Bedingungen, die vom Vertragspartner übersandt werden, in jedem Falle vor.
  2. Offerten
    Die Offerten der outsec ag sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Richtlinien oder laut den besonderen Angaben in der Offerten selbst.
  3. Auftragsdauer
    Die Mindestverrechnungsdauer von Sicherheitsdienstleistungen, welche outsec ag für den Vertragspartner leistet betragen im Minimum 3 Stunden pro Einsatz.
  4. Preise
    Sofern mit dem Auftraggeber/Geschäftspartner nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken.
  5. Pausenregelung
    Die Regelung der von Mitarbeiter hinsichtlich der Dauer und einer allfälligen Verrechnung erfolgt nach den allgemeingültigen Richtlinien der Sicherheitsbranchen (GAV). Den Mitarbeitern stehen folgende bezahlte Pausen zu:
    - 15 Minuten bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von über 5,5 Stunden.
    - 30 Minuten bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von über 7 Stunden.
    - 60 Minuten bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von über 9 Stunden.
    Falls aufgrund des Auftrages (Anordnung Auftraggeber oder zur Erfüllung des Auftrages) die Pausen durch die Mitarbeiter outsec ag nicht bezogen werden können, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt, da sie dem Mitarbeiter gemäss GAV ebenfalls ausbezahlt werden müssen.
  6. Zahlungen
    Alle Rechnungen sind zahlbar in Schweizer Franken innert 30 Tagen rein netto, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlung und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von outsec ag nicht anerkannter Gegenansprüche sind nicht statthaft. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 6% ab Verfalldatum berechnet. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschliesslich Verzugszinsen, ist outsec ag zu keiner weitern Dienstleistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Rechnung der outsec ag in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten auf Verlangen sofort fällig. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Checks und Wechseln des Vertragspartners, Zahlungseinstellung, Nachlassstundung, Nachlassvertrag, Pfändung sowie Konkurs auf Seiten des Vertragspartners.
  7. Gerichtsstand
    Für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

    Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien das Rechtsdomizil der outsec ag, Dietikon.